Reduzierung der Mindestentleerungen
Die Abfallsatzung des Landkreises schreibt vor, dass Behälter für Restmüll mindestens viermal im Jahr entleert werden müssen.
Lebt auf dem Grundstück nur eine Person, kann diese Anzahl auf drei reduziert werden. Voraussetzt, es wird schon die kleinste Tonne von 80 Litern genutzt.
Der Wert der Einsparung beträgt 3,70 Euro im Jahr. Wer davon profitieren möchte, muss das – jedes Jahr neu - bis zum 31. Dezember schriftlich bei der EKM beantragen.
Wirksam wird die Einsparung im Folgejahr.
Per Post: EKM, Frauensteiner Straße 95, 09599 Freiberg
Per Fax: 03731 2625-50
Per
E-Mail: info@ekm-mittelsachsen.de
Eine Vorlage für den Antrag kann hier heruntergeladen werden.

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